Strandbad Obing

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Festwoche am See:

 

  1. Der Einlass an eintrittspflichtigen Tagen erfolgt nur mit gültigem Festivalpass oder Tagesticket. Die Eintrittskarte bzw. der Festivalpass ist während der Veranstaltung bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Grundsätzlich verliert die Eintrittskarte beim Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Zugangsberechtigung und es besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass nach Verlassen der Veranstaltungsstätte. Der Festivalpass ist an allen zehn Tagen der Festwoche am See gültig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person des Festivalbesuchers begründet ist. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Mit dem Verlassen des Festivalgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  2. Sofern einzelne Veranstaltungen/Konzerte vor Beginn abgesagt werden, besteht bei dem jeweiligen Tagesticket nur Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Für den Festivalpass besteht, sofern einzelne Veranstaltungen/Konzerte vor Beginn abgesagt werden, kein Anspruch auf Erstattung. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltungen finden bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Durchführung verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die jeweilige Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden. Falls mehr als 45 Minuten der geplanten Veranstaltungszeit durchgeführt werden konnten, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

  3. Dem Veranstaltungsbesucher ist bewusst, dass Konzert- und/oder Partyveranstaltungen eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Veranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Veranstaltungsbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Auch Eltern haften für Ihre Kinder. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen.

  4. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit (außer Nr. 2) oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

  5. Es ist untersagt schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Es dürfen keine eigenen Lebensmittel (Speisen und Getränke) mit auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden. Ebenso ist die Mitnahme von Besteck nicht gestattet. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, unter Umständen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
  6. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist mit Smartphones grundsätzlich gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Professionelle Audio- und Videoaufnahmen sind nicht gestattet. Das Mitbringen von digitalen und analogen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven ist untersagt. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. Eine etwaige Veröffentlichung wird strafrechtlich verfolgt.

  7. Der Einsatz von Drohnen ist untersagt.

  8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und rechtzeitig bekannt gemacht wird. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Veranstaltungsbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden.

  9. Sofern der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug auf dem Festivalgelände zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

  10. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.

  11. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Veranstaltungsbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

  12. Auf dem gesamten Gelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt. Den Weisungen des Veranstalters, des Personals oder weisungsbefugten Ordnungskräften ist Folge zu leisten.

  13. Das so genannte Stage diving, crowd surfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne, Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt.

  14. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Die Altersbeschränkungen für die jeweiligen Veranstaltungen variieren je nach Veranstaltungscharakter und behördlicher Anordnung. An Veranstaltungstagen an welchen der gesetzl. vorgeschriebene Einlass unter 16 Jahren erlaubt ist, wird der Einlass für unter 16-Jährige nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person zugelassen. Aufsichtsübertragungen sind nicht erlaubt. Kinder unter 6 Jahren dürfen auch in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person nicht eingelassen werden. Diese Bestimmung gilt für alle eintrittspflichtigen Veranstaltungen. Die jeweilige Altersfreigabe wird nach behördlicher Prüfung und Freigabe über die Social-Media-Kanäle des Veranstalters, über die Webseite und über den Ticket Online Shop bekannt gegeben.

  15. Tiere dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.

  16. Die Mitnahme von Regenschirmen ist nicht zugelassen. Ebenso ist die Mitnahme von Stühlen (auch Campingstühle) generell verboten.

  17. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.

  18. Bei Druckfehlern übernimmt die CBE Konzert GmbH bzw. das Strandbad Obing keine Haftung. Es gelten die Preise und Aussagen der Homepage.

  19. Tagestickets und Festivalpass sind vom Umtausch ausgeschlossen. Ebenso gibt es bei Verlust des Tickets keinen Ersatz.

  20. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsort Traunstein vereinbart; es gilt deutsches Recht.

  21. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass der Seezugang während der Abendveranstaltungen untersagt ist bzw. auf eigene Gefahr geschieht. Speziell Personen die unter Alkoholeinfluss stehen wird dringend nahegelegt den See nicht zu betreten bzw. sich nicht in Wassernähe zu begeben. Dies gilt im Speziellen für die beiden Stege und das Ufergelände.

  22. Der Veranstalter weist hiermit darauf hin, dass die AGBs sich auf Grund rechtlicher Bestimmungen oder sonstiger Einflüsse ändern können. Jeder Veranstaltungsbesucher ist selbst dafür verantwortlich sich mit den AGBs oder eventuellen Änderungen vertraut zu machen. Sollte auf Grund einer Änderung der AGBs der Einlass verweigert oder ein Besucher des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

  23. Während der gesamten Festwoche ist es untersagt sich dauerhaft auf dem Parkplatzareal aufzuhalten. Ebenso sind alkoholische Getränke auf dem Parkplatz untersagt. Müll in jeglicher Form ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

  24. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

Stand 01/2024